Die Swiss Life hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Geschäftsführer einen 5-stelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Der Versicherungsnehmer leidet seit vielen Jahren an Rückenschmerzen – im Beruf als Altenpfleger nicht ungewöhnlich. Nachdem sich seine Leiden verschlimmerten, wurde eine Bandscheibenverlagerung, ein Lumbalsyndrom und Ostechondrose diagnostiziert. Das Lagern und Betten von Patienten war ihm nun dauerhaft unmöglich, so dass er Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Swiss Life, beantragte. Umso betroffener war er, als die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte.
Anwaltliche Vertretung gegen die Versicherung
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Daher wurde die Versicherung zunächst außergerichtlich aufgefordert, die Ansprüche nochmals zu prüfen.
Vergleich mit der Swiss Life
„Die anschließende Kommunikation mit der Swiss Life verlief sehr positiv. Da die Vertragslaufzeit bereits dem Ende zuging, konnte eine schnelle einvernehmliche Lösung gefunden werden,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Für unseren Mandanten ist die schnelle Einigung auch deshalb so erfreulich, weil er sich nun voll seiner Gesundung widmen kann. Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem schnellen Erfolg geführt hat.“