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Nach Einreichung einer Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hat sich eine Krankenschwester mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden.

Die Versicherungsnehmerin leidet an Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Nachdem die Versicherung zunächst die Berufsunfähigkeitsrente zahlte, stellte sie nach nur einem Jahr die Leistungen wieder ein, weil man dort der Auffassung war, dass die Versicherungsnehmerin nicht mehr hinreichend beeinträchtigt sei.

Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsnehmerin konnte dies nicht nachvollziehen und wandte sich daraufhin an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt eingehend und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch auf Fortzahlung besteht. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Coburg eingeleitet.

Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

In der mündlichen Verhandlung tauschten die Parteien zunächst ihre Sicht auf den Fall aus. Das Gericht regte hierauf an, nochmal über eine einvernehmliche Lösung zu sprechen. „Die Gespräche im Termin mit der Gegenseite verliefen sehr konstruktiv, so dass wir zügig eine Lösung finden konnten, die für beide Seiten tragbar war. Unsere Mandantin war durch ihre psychische Erkrankung bereits stark belastet. Daher haben wir uns gefreut, dass wir zeitnah zu einer Einigung gekommen sind und das Verfahren nicht weiter in die Länge gezogen wurde,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Unsere Mandantin kann sich nun ganz auf ihre Genesung konzentrieren. Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“