Die ERGO hat sich im Klageverfahren mit einer Versicherungsnehmerin, die durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertreten wurde, auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden.
Die Versicherungsnehmerin erkrankte an Depressionen, einer Panikstörung und einem Reizdarmsyndrom und konnte ihre Tätigkeit aufgrund der erheblichen Einschränkungen nicht mehr ausüben.
Entsprechend beantragte sie Leistungen bei der ERGO. Umso überraschter war sie, als die Versicherung die Leistungen nicht erbrachte und zusätzlich vom Vertrag zurücktrat.
Klage gegen die Versicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt eingehend und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung und der Rücktritt fehlerhaft waren. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht eingeleitet.
Vergleich mit der ERGO
Unter Mitwirkung des Gerichts konnten schließlich im Gerichtstermin Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung mit den Rechtsanwälten der Versicherung ausgelotet werden. „Die Gespräche im Termin mit der Gegenseite verliefen sehr konstruktiv, so dass am Ende ein Einigung gefunden werden konnte, die für beide Seiten tragbar war. Da unsere Mandantin bereits durch die psychischen Erkrankungen erheblich belastet war, haben wir uns gefreut, ihr zu einem guten Ergebnis zu verhelfen. So musste das Verfahren nicht weiter in die Länge gezogen werden,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“
