Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Köln einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von 50.000,- Euro vorsieht.
Der Versicherungsnehmer hatte seit mehreren Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Anfang 2022 erkrankte der Versicherungsnehmer an einer Herzerkrankung und konnte vorübergehend nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Die DKV Deutsche Krankenversicherung zahlte zunächst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber den Versicherten gutachterlich untersuchen.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der DKV Deutsche Krankenversicherung eingestellt.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, haben L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht.
Klageverfahren vor dem Landgericht Köln
Nachdem der im Laufe des Gerichtsverfahrens seine Berufstätigkeit wieder aufnahm, sprach viel dafür, dass die Annahme der Berufsunfähigkeit durch die Beklagte unzutreffend war. In der Folge konnten sich die Parteien somit auf einen Vergleich einigen, der eine Zahlung in Höhe von 50.000,- Euro an den Versicherungsnehmer zur Abgeltung des Versicherungsfalls vorsieht. Damit war unser Mandant vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren erfolgreich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft eine weitere Zahlung erhalten hat. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
