Die Anleger der Container-Direktinvestitionen der Magellan Maritime Services GmbH können Schadensersatzansprüche gegen Anlagerberater geltend machen.
Mehrere tausend Anleger der Container-Direktinvestitionen der Magellan Maritime Services GmbH sind von der Insolvenz der Gesellschaft betroffen. Aus heutiger Sicht ist zwar mit Rückzahlungen aus dem Insolvenzverfahren zu rechnen, zugleich ist aber konkret zu befürchten, dass es zu relativ hohen Verlusten kommt.
Anleger sollten daher prüfen, inwiefern sie ihren Schaden auf anderen Wegen reduzieren oder sogar wettmachen können. In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater.
„Ansatzpunkt für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Anlageberater ist die Vermittlung der Container-Direktinvestitionen der Magellan Maritime Services GmbH als sichere Kapitalanlage. Wie uns Anleger berichtet haben, wurden sie mit keinem Wort über bestehende Risiken informiert. Statt dessen sei den Anlegern bestätigt worden, dass es sich bei den Container-Direktinvestitionen der Magellan Maritime Services GmbH gerade nicht um riskante Fonds handele, sondern die Anleger unmittelbare Eigentümer der Container würden“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Dies ist, wie sich inzwischen ja gezeigt hat, schlicht falsch. Auch den Container-Direktinvestitionen der Magellan Maritime Services GmbH war ein Totalverlust immanent, das sich in der Zwischenzeit zumindest teilweise verwirklicht hat. Unzutreffend scheint auch zu sein, dass die Anleger Direkteigentümer der Container geworden sind.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs muss ein Anlageberater über alle für die Zeichnung relevanten Umstände wahrheitsgemäß informieren. Andernfalls macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. „Hieraus folgt, dass Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern bestehen, wenn sie der Anlageberater nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen“, so Rechtsanwalt Christian Luber.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.