Die Nürnberger Lebensversicherung hat sich nach Einreichung der Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Polizisten auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden.
Der Versicherungsnehmer erlitt eine Belastungsreaktion, die sich in Form von Panikstörungen und einer Angststörung manifestierten. Er war nicht mehr in der Lage, seinen Dienst als Polizist zu verrichten. Entsprechend wurde er von seinem Dienstherren als dienstunfähig entlassen.
Entsprechend beantragte er Leistungen bei der Nürnberger Lebensversicherung. Umso betroffener war er, als die Versicherung die Leistungen nicht erbrachte, obwohl er ja bereits als dienstunfähig entlassen wurde.
Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt umfassend und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch besteht. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin eingeleitet.
Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung
Da sich das Verfahren bereits lange hinzog, nahm Frau Rechtsanwältin Kempf auf Wunsch des Versicherungsnehmers Kontakt mit den Anwälten der Gegenseite auf, um eine zügige Einigung herbeizuführen. „Unser Mandant war bereits durch die Erkrankung stark belastet. Daher haben wir uns gefreut, dass wir endlich zu einer Einigung gekommen sind und das Verfahren nicht weiter in die Länge gezogen wurde,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Unser Mandant kann sich nun ganz auf seine Gesundung konzentrieren. Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“