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Die Nürnberger Lebensversicherung hat sich nach Einreichung der Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Versicherungsnehmer auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden.

Unser Mandant leidet an Schmerzen im Arm und Rückenbereich, schließlich kam die Diagnose von Rheuma hinzu. Nach langer Leidenszeit musste er schließlich einsehen, dass er seine Tätigkeit als Heizungsinstallateur nicht mehr ausüben konnte.

Entsprechend beantragte er Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Umso betroffener war er, als die Versicherung die Leistungen ablehnte.

Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt eingehend und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung nicht nachvollziehbar war. Die Erkrankung war nach Einschätzung von Frau Rechtsanwältin Kempf gut dokumentiert. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet.

Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung

„Unser Mandant war durch die Erkrankung bereits stark belastet. Daher haben wir mit ihm gemeinsam beschlossen, in der mündlichen Verhandlung nochmal einen Einigungsversuch zu unternehmen. Im Termin konnte mit Unterstützung des Gerichts schließlich eine Einigung mit der Gegenseite gefunden werden, so dass das Verfahren nicht weiter in die Länge gezogen werden musste,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Unser Mandant kann sich nun ganz auf seine Behandlung konzentrieren. Wir freuen uns, dass wir unserem Mandanten zu der Zahlung verhelfen konnten.“