Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 5. April 2023 die Berufung des Insolvenzverwalters abgelehnt, nachdem zuvor bereits das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Februar 2023 die Klage des Insolvenzverwalters des P&R Containerfonds gegen einen Anleger abgewiesen hatte.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des P&R Containerfonds Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine Containergesellschaft. Geschäftsgegenstand war der Erwerb und Vermietung von Containern. Das Eigenkapital sollte im Wesentlichen durch zu werbende Anleger aufgebracht werden. Der beklagte Anleger erwarb insgesamt 16 Container zum Preis von € 24.640,- Euro.
Insolvenzverfahren des P&R Containerfonds
Am 24. Juli 2018 wurde durch über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger forderte den beklagten Anleger mit Schreiben erfolglos zur Zahlung auf und reichte im Folgenden Klage gegen den Anleger ein.
Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Anleger wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der die Verteidigung gegen die Klage übernahm. Rechtsanwalt Luber legte im Prozess dar, dass kein Anspruch bestünde. Das Landgericht folgte dieser Argumentation und wies die Klage schließlich ab.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft: Klageabweisung
„Dies ist erfreulich. Umso erfreulicher ist, dass der Insolvenzverwalter auch noch kurze Zeit später die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München zurücknahm, sodass die Klage endgültig abgewiesen wurde und daher der Anspruch des Insolvenzverwalters nicht mehr besteht“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,.