Die Allianz Gebäude-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Versicherungsnehmerin einen Vergleichsbetrag in Höhe von 20.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor nur eine geringe Zahlung geleistet hatte.
Unsere Mandantin hatte für ihr Haus eine Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden bei der Allianz Versicherung abgeschlossen. Am 14.07.2021 kam es zu der Hochwasserkatastrophe im Landkreis Ahrweiler. Davon betroffen war auch das versicherte Gebäude der Versicherungsnehmerin, bei der der komplette Keller unter Wasser stand. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war. „Allerdings war die Einrede der Versicherung nicht völlig von der Hand zu weisen. Es gab nämlich in der Tat bis auf ein paar Dellen im Türblech keine wirklichen Anzeichen für einen Einbruch.“
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet. Da für beide Parteien ein gewisses Prozessrisiko bestand, schlossen die Parteien noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich, die eine Zahlung in Höhe von 50 % des Schadens vorsah. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.