Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ablehnungsschreiben der BU-Versicherung wegen psychischer Erkrankung erhalten?
Psychische Erkrankungen – Was tun, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert?
Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burn-out gehören zu den häufigsten Gründen für Berufsunfähigkeit. Dennoch lehnen Versicherungen oft die Zahlung ab und stellen Ihre Ansprüche infrage. Sie berufen sich auf vermeintlich unzureichende Nachweise oder stellen Ihre Diagnose infrage. Doch: Solche Ablehnungen sind nicht immer rechtlich fundiert.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Leistung verweigert, ist es wichtig, dass Sie sich nicht entmutigen lassen. Als erfahrene Fachanwälte im Versicherungsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu prüfen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Häufige Gründe für für die Ablehnung bei psychischen Erkrankungen
Die Argumente der Versicherungen
Versicherungen stützen ihre Ablehnungen in Fällen von Depressionen, Burn-out oder anderen psychischen Erkrankungen häufig auf folgende Argumente:
- Unzureichende medizinische Nachweise:Versicherungen argumentieren oft, dass die vorgelegten ärztlichen Unterlagen nicht ausreichen, um die Schwere der Erkrankung zu belegen. Dabei sind umfangreiche Gutachten von Fachärzten rechtlich nicht zwingend erforderlich – auch eine fachärztliche Diagnose und ein Nachweis über die Einschränkungen können ausreichen.
- Fehlende Langzeitbehandlungsnachweise: Es wird oft behauptet, dass ohne langfristige Therapie oder regelmäßige ärztliche Behandlung keine Berufsunfähigkeit vorliegen kann. Dies ignoriert, dass viele Betroffene erst spät eine Behandlung beginnen oder aus Angst vor Stigmatisierung keinen Arzt aufsuchen.
- Anzweiflung der Diagnose: Versicherer versuchen häufig, die Diagnose selbst infrage zu stellen, indem sie eigene medizinische Gutachten anfordern oder gar behaupten, dass die Beschwerden nicht ausreichend belegbar seien. Dies führt oft zu einer unnötigen Verzögerung.
- Verweis auf andere Tätigkeiten: Es wird argumentiert, dass trotz der psychischen Einschränkungen andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden könnten. Dieser sogenannte Verweis auf andere Berufe ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
- Behauptung einer Vorerkrankung: Versicherungen stellen oft die Behauptung auf, dass die psychische Erkrankung bereits vor Vertragsabschluss bestanden habe und daher nicht gedeckt sei.
Mit der richtigen Unterstützung lassen sich diese Ablehnungsgründe oft widerlegen. Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall und entwickelt mit Ihnen eine klare Strategie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein
Wir verstehen, dass die Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente eine belastende Situation ist. Daher nehmen wir uns Ihrer Sache an und prüfen jeden Fall sorgfältig.
- 1
Kostenfrei Kontakt aufnehmen
Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung. Wir analysieren, ob die Argumentation rechtlich haltbar ist, und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung.
- 2
Prüfung des Sachverhalts
Wir prüfen, ob die vorgelegten Nachweise ausreichend sind und ob die Ablehnungsgründe der Versicherung einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
- 3
Nächste Schritte besprechen
Je nach Ergebnis besprechen wir die nächsten Schritte – von einem Einspruch gegen die Ablehnung bis hin zur Klage. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.
München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450
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