Eine Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Verkaufsleiterin einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Die Versicherungsnehmerin erkrankte 2019 an einer Depression und einer Angststörung. Entsprechend dankbar war sie, dass sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte und stellte dort einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.
Ablehnung der Berufsunfähigkeit
Umso größer war die Enttäuschung, als die Versicherung die Berufsunfähigkeit nicht anerkannte. Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit vorliegen. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München eingeleitet.
Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Noch bevor es zur mündlichen Verhandlung kam, konnten sich die Parteien über einen Vergleich einigen, der eine Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrag vorsah. „Für unsere Mandantin ist es erfreulich, dass so zeitnah eine Einigung gefunden werden konnte und sie sich nun weiter auf ihre Genesung konzentrieren kann. Sie muss nun kein jahrelanges Gerichtsverfahren durchstehen. Und auch wir als Rechtsanwälte sind glücklich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem zügigen Erfolg geführt hat und wir unserer Mandantin helfen konnten.“
