Eine Ärztin erhält wegen Epilepsie eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft beim Leistungsantrag unterstützt wurde.  

Unsere Mandantin verfügt seit Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider erkrankte sie an Epilepsie. Häufigkeit und Intensität der Anfälle waren bei ihr medizinisch nicht prognostizierbar, nahmen jedoch durch ihren beruflichen Alltag immer mehr zu. Schließlich kam sie nach Rücksprache mit ihren Ärzten zu dem Ergebnis, dass sie krankheitsbedingt ihre Tätigkeit so nicht mehr ausüben kann.

Antrag auf Leistungen mit Unterstützung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Versicherungsnehmerin beantragte daher bei ihrer Versicherungsgesellschaft Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Fachanwältin Aylin Kempf von der auf  Versicherungsrecht spezialisierten, bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft prüfte hierbei nicht nur den Leistungsantrag, sondern auch die medizinischen Unterlagen auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit. Die Versicherung prüfte daraufhin die Unterlagen und stellte mehrere Nachfragen, die in Absprache mit Frau Rechtsanwältin Kempf beantwortet wurden.

Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit

Innerhalb weniger Monate schloss die Versicherung die Leistungsprüfung ab und erkannte die Berufsunfähigkeit in vollem Umfang an.

„Für unsere Mandantin ist es sehr erfreulich, dass der Anspruch mit unserer Untersetzung zügig anerkannt wurde. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man mit einer fundierten Bearbeitung des Falls bereits ohne Rechtsstreit zum Erfolg kommen und den Versicherungsnehmern somit langwierige Gerichtsverfahren ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.