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Die Bayerische Lebensversicherung AG hat die Ansprüche einer Versicherungsnehmerin, die bei der Geburt ihres Kindes einen Darmriss erlitt und seither nicht mehr als Lehrkraft arbeiten konnte, anerkannt.

Unsere Mandantin verfügt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Bayerische Lebensversicherung AG. Bei der Geburt ihres Kindes kam es zu Komplikationen, sie erlitt einen Darmriss, der sie dauerhaft beeinträchtigt. Dadurch war sie nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf als Lehrkraft nachzugehen.

Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Unsere Mandantschaft beantragte daher Leistungen bei der Versicherung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese prüfte daraufhin die Unterlagen und lehnte zunächst die Leistungen ab.

Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

„Für unsere Mandantin war die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Daher nahm sie Kontakt zu uns auf, so dass wir den Fall prüfen und das Mandat übernehmen konnten“, so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Aylin Kempf, von der auf Versicherungsrecht spezialisierten, bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Jede Geburt ist ein einschneidendes Erlebnis – wenn aber derartige dauerhafte Schäden verbleiben, ist es traumatisch für die betroffenen Personen, dass die Versicherungen dieses Leid nicht anerkennen. Wir haben daher der Versicherung zunächst außergerichtlich ausführlich dargelegt, dass hier offensichtlich bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt.“

Anerkenntnis durch Versicherung

Die Versicherung nahm daraufhin die Leistungsprüfung wieder auf und bestätigte schließlich nach einem kurzen Schriftwechsel, dass die Berufsunfähigkeit hinreichend nachgewiesen ist.

„Die Versicherung erkannte die Ansprüche unserer Mandantschaft außergerichtlich nach kurzer Zeit an und leistete die Renten umgehend auch für die vergangenen Jahre. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man mit einer fundierten Bearbeitung des Falls bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Versicherungsnehmern somit langwierige Gerichtsverfahren ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.