Vertrauensvoll.
Persönlich.
Erfahren.
Exzellent.
Fachanwälte für Versicherungsrecht
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte, Ihre Fachkanzlei für Versicherungsrecht
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger in ganz Deutschland und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten.
Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Dies dürfte nahezu ein Alleinstellungsmerkmal unserer Kanzlei sein. Uns ist die sich hieraus ergebende hohe Arbeitsintensität bewusst.
Gleichwohl legen wir hierauf besonderen Wert. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Persönlich für Sie da
Bei uns erhalten Sie persönliche Beratung und Vertretung in allen Belangen des Versicherungsrechts. Wir vertreten sowohl private als auch gewerbliche Fälle bei Konflikten mit Ihrer Versicherung. Als Versicherungsnehmer haben Sie zum Beispiel bei der Ablehnung Ihrer Ansprüche durch den Versicherer häufig gute Erfolgsaussichten, wenn Sie Ihren Fall durch uns als Fachanwälte für Versicherungsrecht prüfen lassen.
Die Erstprüfungen rechtlicher Konflikte mit Versicherungen können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwälte für Versicherungsrecht, für Sie meist kostenlos durchführen. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung o.Ä. zu oder rufen Sie uns an.
Credo
Unser Credo besteht in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen. Dabei können Sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung als Anwälte verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Daher übernehmen wir für Sie die vollständige Korrespondenz mit der Gegenseite – vom Antrag auf Deckungsschutz bis zur Regulierung des Schadensfalles. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten Ihnen somit die sachverständige Untermauerung Ihrer Anspruchsbegründung gegenüber den Versicherern.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für Sie persönlich erreichbar und stehen Ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen Sie keine Angst haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
Fachkanzlei
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hat im Vergleich zu einem allgemeinen Anwalt für Versicherungsrecht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet, die durch zusätzliche theoretische und praktische Prüfungen nachgewiesen wurden. In Deutschland gibt es nur wenige Fachanwälte für Versicherungsrecht (1.544*), die besonders qualifiziert sind. Mit unserer Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet können wir Ihre Interessen optimal vertreten.
*Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (Stand 1. Januar 2024) https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/statistiken/
Gemeinsam zum Erfolg
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber für die Mandantschaft die bestmögliche Mandatsbetreuung.
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Als spezialisierte Rechtsanwälte für Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Versicherungsrechts. Sie erhalten von unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Chancen zu bewerten. Egal ob es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Eintritt des Versicherungsfalles einer Unfallversicherung geht – bei uns erhalten Sie fundierte Antworten auf Ihre Fragen und kompetente Unterstützung. Wenn Sie sich von uns vertreten lassen, können Sie auf unsere tiefgehenden theoretischen Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung vertrauen. Wir übernehmen Mandate im Bereich Versicherungsrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und Ihre Rechte zu schützen.
Aktuelle Fälle
26.
Okt..
Europäische Reiseversicherung erkennt Erkrankung an und erstattet Kosten i.H.v. 30.000,- Euro
- München
- München
Die Europäische Reiseversicherung AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Versicherungsfall bei einem Reiseabbruch anerkannt. Der Versicherungsnehmer hatte 2014 für sich und seine Ehefrau eine Jahresreisekrankenversicherung abgeschlossen. 2024...
26.
Okt..
Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Nürnberger Lebensversicherung zur Zahlung einer hohen Berufsunfähigkeitsrente an Versicherungsnehmer
- Nürnberg
- München
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Klage von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte stattgegeben und das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eines Schmerz- und Schwindelpatienten. Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2018 als CAD-Konstrukteur tätig....
26.
Okt..
Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt fünfstelligen Vergleichsbetrag an Versicherungsnehmer wegen Berufsunfähigkeit
- Nürnberg
- München
Die Nürnberger Lebensversicherung AGhat im Gerichtsverfahren nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Kranführer einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Der Versicherungsnehmer...
26.
Okt..
Zahlung von Allianz Lebensversicherungs-AG an Versicherungsnehmerin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit
- München
- München
Die Allianz Lebensversicherungs-AGhat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Hausmeisterin einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr...
26.
Okt..
Landgericht Stuttgart verurteilt Allianz Lebensversicherung zur Zahlung von mehr als 200.000,00 € aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Stuttgart
- München
Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte. Unser Mandant war bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr...
26.
Okt..
Württembergische Lebensversicherung erkennt Berufsunfähigkeit wegen Autoimmunerkrankung an
Die Württembergische Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund einer Autoimmunerkrankung eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hatte. Unsere Mandantin hatte im Jahr 2013 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Württembergischen abgeschlossen. Leider erkrankte sie an...
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