Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht bei Lehrkräften und pädagogischen Berufen

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht bei Lehrkräften und pädagogischen Berufen: Ihre Rechte als Lehrerin, Erzieher oder Sozialpädagogin

Sie unterrichten, betreuen Kinder oder begleiten Jugendliche und können Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben, doch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Bei Lehrkräften entscheidet zunächst der Status, ob angestellt oder verbeamtet, über die richtige Anspruchsgrundlage. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte prüft Ihre Ablehnung als Fachkanzlei für Versicherungsrecht kostenfrei und setzt Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Pädagogische Berufe: unterschätzte Belastung, häufige Ablehnung

Von außen wirkt der Beruf einer Lehrerin oder eines Erziehers oft überschaubar. Wer ihn ausübt, weiß es besser. Eine Lehrkraft steht mehrere Stunden am Tag vor bis zu dreißig Schülern, muss Aufmerksamkeit halten, Konflikte lösen, laut und verständlich sprechen, Aufsichtspflichten erfüllen, Unterricht vorbereiten, korrigieren, Elterngespräche führen und Konferenzen besuchen. Erzieherinnen heben Kleinkinder, sitzen auf niedrigen Stühlen, arbeiten in Lärm und müssen jederzeit reaktionsfähig sein.

Die Folgen sind bekannt: Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Erschöpfungssyndrome und Angststörungen, Stimmstörungen, Hörschäden durch Lärm, Rücken- und Kniebeschwerden. Gerade psychische Erkrankungen führen im Leistungsfall regelmäßig zu Streit mit dem Versicherer, weil sie sich schwerer objektivieren lassen.

Die typischen Argumente gegen Lehrkräfte

  • Teilzeit sei möglich: Mit reduziertem Deputat könne der Beruf weiterhin ausgeübt werden.
  • Vorbereitung und Korrektur seien leichte Arbeit: Diese Tätigkeiten machten einen großen Teil der Arbeitszeit aus und seien trotz Erkrankung möglich.
  • Ferien als Erholungsphase: Die unterrichtsfreie Zeit gleiche Belastungen aus.
  • Versetzung an eine andere Schule oder Schulform: Mit weniger schwierigen Klassen sei die Tätigkeit wieder zumutbar.

Keines dieser Argumente trägt automatisch. Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben, und wir prüfen, ob es Ihren tatsächlichen Schulalltag abbildet.

Die erste Weiche: angestellt, verbeamtet oder im Referendariat?

Bei Lehrkräften ist der Status die wichtigste Vorfrage. Er bestimmt, ob neben der klassischen Berufsunfähigkeit eine Dienstunfähigkeitsklausel greifen kann und welche Nachweise im Vordergrund stehen.

StatusMaßgebliche AnspruchsgrundlageWorauf es besonders ankommt
Angestellte Lehrkraft oder ErzieherinKlassische Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen, meist 50 ProzentKonkrete Tätigkeitsbeschreibung, Deputat, Aufsichten, Nachweise zur Belastbarkeit
Verbeamtete Lehrkraft auf LebenszeitBerufsunfähigkeit oder, falls vereinbart, DienstunfähigkeitsklauselWortlaut der Klausel, Ruhestandsbescheid, amtsärztliches Gutachten
Lehrkraft auf Probe oder im ReferendariatBerufsunfähigkeit oder, falls vereinbart, Dienstunfähigkeitsklausel mit EntlassungOb die Klausel auch Beamte auf Probe oder Widerruf erfasst, Begründung der Entlassung

Dienstunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung ein eigenständiger Rechtsbegriff ist, der nicht mit Dienstunfähigkeit gleichgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 22.09.2004, IV ZR 200/03). Wer als verbeamtete Lehrerin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, erhält deshalb nicht automatisch eine BU-Rente, sofern keine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist. Umgekehrt kann eine Berufsunfähigkeit auch dann vorliegen, wenn der Dienstherr noch keine Dienstunfähigkeit festgestellt hat.

Selbst mit Klausel ist nicht alles gesichert

Auch eine Dienstunfähigkeitsklausel führt nicht immer zu einer automatischen Leistung. Der BGH hat entschieden, dass die Vorlage eines Ruhestandsbescheids je nach Formulierung der Klausel keine unwiderlegbare Vermutung für die Berufsunfähigkeit begründet, wenn sich der Versicherer weitere ärztliche Untersuchungen vorbehalten hat (BGH, Urteil vom 31.05.2023, IV ZR 58/22). Welche Klausel Sie haben und was sie bedeutet, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeit von Beamten und der Dienstunfähigkeitsklausel.

Sie wissen nicht, ob Ihr Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält? Senden Sie uns Versicherungsschein und Bedingungen, bevor Sie beim Dienstherrn oder beim Versicherer Anträge stellen.

Der Schulalltag in der Tätigkeitsbeschreibung: mehr als Unterricht

Die Rechtsprechung verlangt eine konkrete Arbeitsbeschreibung, aus der sich Art, Umfang und Häufigkeit der Tätigkeiten und ihre Anforderungen an die Leistungsfähigkeit nachvollziehbar ergeben (BGH, Urteil vom 12.06.1996, IV ZR 117/95). Für Lehrkräfte bedeutet das: Das Deputat allein beschreibt den Beruf nicht.

Diese Bestandteile gehören in die Beschreibung

  • Unterricht: Anzahl der Stunden, Fächer, Klassenstufen, Klassengrößen, Förderbedarfe und besondere Herausforderungen wie Inklusion oder Brennpunktklassen.
  • Aufsichten und Pausen: Pausenaufsichten, Busaufsichten, Klassenfahrten und Wandertage verlangen ständige Reaktionsfähigkeit.
  • Vor- und Nachbereitung: Unterrichtsplanung, Korrekturen, Zeugnisse und Förderpläne mit realistischem Zeitaufwand, auch am Wochenende.
  • Kommunikation: Elterngespräche, Konferenzen, Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit und Jugendamt, schwierige Gespräche.
  • Zusatzfunktionen: Klassenleitung, Fachbereichsleitung, Prüfungsaufgaben, Schulentwicklung.

Prägende Tätigkeiten und der Grad der Berufsunfähigkeit

Der Unterricht vor der Klasse prägt den Lehrerberuf. Wer ihn nicht mehr leisten kann, übt den Beruf nicht mehr aus, auch wenn Korrekturen am Schreibtisch noch möglich sind. Vorbereitung und Korrektur sind kein eigenständiger Beruf, sondern dienen dem Unterricht. Der BGH hat entschieden, dass bei einer Tätigkeit, die untrennbar zu einem beruflichen Gesamtvorgang gehört, nicht allein ihr Zeitanteil für den Grad der Berufsunfähigkeit maßgeblich ist, und dass es darauf ankommt, ob die Arbeit mit ihren prägenden Merkmalen noch zu mehr als 50 Prozent wahrgenommen werden kann (BGH, Urteil vom 19.07.2017, IV ZR 535/15).

Teilzeit und Stundenreduzierung

Viele Lehrkräfte reduzieren ihr Deputat, bevor sie einen Leistungsantrag stellen. Der Versicherer argumentiert dann, der maßgebliche Beruf sei die Teilzeitstelle. War die Reduzierung aber gesundheitlich bedingt, ist auf den Beruf abzustellen, wie er vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt wurde. Halten Sie die Gründe für Teilzeitanträge deshalb schriftlich fest und lassen Sie sie ärztlich bestätigen.

Ihre Stundenreduzierung wird gegen Sie verwendet? Lassen Sie prüfen, welcher Beruf in Ihrem Fall tatsächlich maßgeblich ist.

Psychische Erkrankungen im Schuldienst belegen: das Belastungstagebuch und weitere Nachweise

Die meisten Leistungsfälle von Lehrkräften beruhen auf psychischen Erkrankungen. Genau hier lehnen Versicherer besonders häufig ab, weil sich Erschöpfung, Angst oder Depression nicht mit einem Laborwert belegen lassen. Umso wichtiger ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation.

Was Versicherer bei psychischen Erkrankungen hinterfragen

  • Dauer und Kontinuität der Behandlung: Seit wann besteht fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, und wie regelmäßig findet sie statt?
  • Diagnosestellung: Wurde die Erkrankung durch Fachärzte oder Psychotherapeuten diagnostiziert, oder stützt sich der Antrag nur auf hausärztliche Krankschreibungen?
  • Auswirkungen auf den Beruf: Beschreiben die Befunde, welche beruflichen Anforderungen nicht mehr bewältigt werden können, oder nur Symptome?
  • Prognose: Äußern sich die Behandler dazu, ob eine Besserung in absehbarer Zeit zu erwarten ist?
  • Konsistenz: Passen Krankschreibungen, Therapieberichte, amtsärztliche Gutachten und Ihr Leistungsantrag zusammen?

Das Belastungstagebuch als Ergänzung

Ein über mehrere Wochen geführtes Tagebuch kann ärztliche Befunde sinnvoll ergänzen. Notieren Sie, wie Sie Unterrichtsstunden, Pausenaufsichten, Elterngespräche oder Korrekturen erlebt haben, welche Symptome aufgetreten sind und wie lange Sie sich danach erholen mussten. Ein solches Tagebuch ersetzt keine Diagnose, macht aber für Gutachter und Gerichte nachvollziehbar, wie sich die Erkrankung im Berufsalltag auswirkt. Wichtig ist, sachlich und ehrlich zu schreiben, ohne zu übertreiben.

Arbeitsversuche und Wiedereingliederung

Nach längerer Erkrankung versuchen viele Lehrkräfte eine stufenweise Wiedereingliederung. Scheitert sie, sollte dokumentiert werden, woran: an der Lautstärke in der Klasse, an der Unterrichtsvorbereitung, an Konflikten mit Schülern oder Eltern. Ein gescheiterter Arbeitsversuch ist kein Nachteil für Ihren Antrag, sondern kann ihn stützen. Gelingt die Wiedereingliederung nur mit stark reduziertem Deputat und ohne Klassenleitung, spricht das ebenfalls dafür, dass der Beruf in seiner bisherigen Gestalt nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die amtsärztliche Untersuchung bei verbeamteten Lehrkräften

Verbeamtete Lehrkräfte werden im Zurruhesetzungsverfahren amtsärztlich untersucht. Das Gutachten wird später oft auch vom Versicherer angefordert. Schildern Sie deshalb auch dort Ihre Beschwerden vollständig und berufsbezogen. Eine zurückhaltende Darstellung, um die Rückkehr in den Dienst offenzuhalten, kann im Versicherungsverfahren gegen Sie verwendet werden.

Sie sind unsicher, wie Sie Ihre psychische Erkrankung gegenüber Versicherer und Dienstherr darstellen sollen? Wir beraten Sie, bevor die entscheidenden Unterlagen erstellt werden.

Erzieherinnen, Sozialpädagogen und Kita-Fachkräfte

In Kitas, Horten, Jugendhilfeeinrichtungen und Wohngruppen treffen körperliche und seelische Belastungen zusammen. Kleinkinder werden gehoben, gewickelt und getragen, Erzieherinnen sitzen stundenlang auf Kinderstühlen oder auf dem Boden, der Lärmpegel ist hoch, und Personalmangel verdichtet die Arbeit. In der Jugendhilfe kommen Konflikte, Krisen und Schichtdienste hinzu.

Aus unserer Praxis: Erzieherinnen im Leistungsfall

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte hat mehrere Erzieherinnen gegenüber ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen vertreten. Die Alte Leipziger Lebensversicherung zahlte einer Mitarbeiterin einer Kita nach unserer Einschaltung mehr als 100.000 Euro, nachdem sie die Anerkennung des Versicherungsfalls zuvor verweigert hatte. Die Continentale Lebensversicherung zahlte einer Erzieherin in einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg einen fünfstelligen Vergleichsbetrag. Und die VRK Lebensversicherung, die Leistungen gegenüber einer Erzieherin mit mittelgradiger depressiver Episode zunächst abgelehnt hatte, schloss nach unserer Einschaltung einen hohen Vergleich. Den Fallbericht zur Erzieherin bei der VRK finden Sie hier. Jeder Fall ist individuell, frühere Ergebnisse lassen keine Rückschlüsse auf andere Verfahren zu.

Worauf es bei Erzieherinnen besonders ankommt

Die Aufsichtspflicht ist der Kern des Berufs. Wer wegen Medikamenten, Erschöpfung, Schwindel oder Konzentrationsstörungen nicht mehr jederzeit eingreifen kann, kann die Verantwortung für eine Kindergruppe nicht mehr tragen, auch wenn Basteln oder Vorlesen im Einzelfall noch gelingen. Diese Verantwortungsdimension sollte in der Tätigkeitsbeschreibung und in ärztlichen Stellungnahmen ausdrücklich angesprochen werden.

Sie arbeiten in Kita, Hort oder Jugendhilfe und Ihre Versicherung lehnt ab? Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Einschätzung.

Körperliche Erkrankungen und besondere Lebenssituationen

Stimme, Gehör und Rücken

Chronische Stimmstörungen, Hörverlust und Tinnitus treffen Lehrkräfte und Erzieherinnen in ihrem wichtigsten Arbeitsmittel. Versicherer verweisen hier gern auf technische Hilfsmittel wie Mikrofone. Ob solche Hilfsmittel den Unterricht in einer realen Klasse tatsächlich ermöglichen, ist aber eine Frage des Einzelfalls und muss konkret geprüft werden. Bei Rücken- und Kniebeschwerden lohnt ein Blick in unseren Beitrag Bandscheibenvorfall und Berufsunfähigkeit.

Praxisfall: Lehrkraft nach Komplikationen bei der Geburt

Eine Lehrkraft erlitt bei der Geburt ihres Kindes einen Darmriss, der sie dauerhaft beeinträchtigt, sodass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte. Die Bayerische Lebensversicherung lehnte die Leistungen zunächst ab. Rechtsanwältin Aylin Kempf legte dem Versicherer außergerichtlich ausführlich dar, warum bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Bayerische erkannte die Ansprüche daraufhin an. Zum Fallbericht der Lehrkraft.

Elternzeit und längere Pausen

Wer während oder nach einer Elternzeit berufsunfähig wird, sieht sich oft mit der Frage konfrontiert, welcher Beruf zuletzt ausgeübt wurde. Grundsätzlich bleibt der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf maßgeblich, wenn die Unterbrechung nicht auf einer dauerhaften Aufgabe des Berufs beruhte. Die genaue Beurteilung hängt aber vom Einzelfall und von Ihren Bedingungen ab.

Ihre Lebenssituation passt in kein Standardschema? Gerade dann lohnt die fachanwaltliche Prüfung.

Ihr Vorgehen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

  1. Status klären: Angestellt, Beamter auf Lebenszeit, auf Probe oder im Referendariat? Legen Sie Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde bereit.
  2. Vertrag prüfen lassen: Enthält Ihr Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel, und wenn ja, welche Voraussetzungen nennt sie?
  3. Schulalltag dokumentieren: Stundenplan, Deputat, Aufsichtspläne, Klassengrößen, Zusatzfunktionen und eine realistische Aufstellung der Vor- und Nachbereitungszeit.
  4. Befunde berufsbezogen einholen: Ärzte sollten sich zu Unterrichtsfähigkeit vor einer Klasse, Stimmbelastung, Aufsichtsfähigkeit und Belastbarkeit äußern.
  5. Verfahren abstimmen: Anträge beim Dienstherrn und beim Versicherer sollten inhaltlich widerspruchsfrei sein.
  6. Kostenlose Erstprüfung nutzen: Schicken Sie uns das Schreiben über unsere Kontaktmöglichkeiten zu.

Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB), während der Prüfung durch den Versicherer ist die Verjährung nach § 15 VVG gehemmt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu psychischen Erkrankungen in der BU, zur Ablehnung des Leistungsantrags und zur Übersicht Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht bei Berufsunfähigkeit in pädagogischen Berufen: L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB arbeitet ausschließlich auf Versicherungsnehmerseite und vertritt Sie bundesweit. Wer hinter der Kanzlei steht und wie wir arbeiten, lesen Sie auf unserer Seite Berufsunfähigkeit nach Berufsgruppen.

Wir unterstützen angestellte und verbeamtete Lehrkräfte, Referendare, Erzieherinnen, Sozialpädagogen und Fachkräfte der Jugendhilfe beim Leistungsantrag, bei Ablehnungen, bei der Auslegung von Dienstunfähigkeitsklauseln und bei Leistungseinstellungen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in ganz Deutschland.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, obwohl Sie nicht mehr vor der Klasse oder in der Gruppe stehen können? Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben für eine kostenlose Erstprüfung. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeit von Lehrkräften und Erziehern

Nicht automatisch. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel prüft der Versicherer eigenständig, ob eine Berufsunfähigkeit von in der Regel 50 Prozent vorliegt. Mit Klausel kann der Ruhestandsbescheid die Leistung erleichtern, je nach Formulierung behält sich der Versicherer aber weitere Untersuchungen vor. Entscheidend ist der genaue Wortlaut Ihres Vertrags.

Das kann der Fall sein. Der Unterricht vor der Klasse prägt den Lehrerberuf, und Vorbereitung sowie Korrektur dienen ihm. Kann der prägende Kern nicht mehr ausgeübt werden, reichen verbleibende Schreibtischtätigkeiten in der Regel nicht aus, um die Berufsunfähigkeit auszuschließen.

Ein Burn-out oder eine Depression kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn die Erkrankung Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent einschränkt. Wichtig sind eine fachärztliche Diagnose, Aussagen zu Verlauf und Prognose und eine konkrete Beschreibung Ihrer Belastungen im Schulalltag.

Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. War die Reduzierung bereits krankheitsbedingt, ist auf die frühere Vollzeittätigkeit abzustellen. Dokumentieren Sie deshalb die Gründe für Teilzeitanträge.

Das hängt von der Formulierung ab. Manche Klauseln erfassen ausdrücklich Beamte auf Widerruf und auf Probe und knüpfen an die Entlassung an, andere nur an die Versetzung in den Ruhestand. Wichtig ist auch, ob die Entlassung auf gesundheitliche Gründe gestützt wurde.

Nur wenn Ihr Vertrag eine Verweisung erlaubt und die Bürotätigkeit Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Moderne Verträge verzichten meist auf die abstrakte Verweisung. Bei einer konkreten Verweisung kommt es auf einen genauen Vergleich von Anforderungen, Einkommen und Ansehen an.

Nein. Ferien sind Teil der Arbeitsorganisation des Lehrerberufs und ändern nichts an den Anforderungen während der Unterrichtszeit. Maßgeblich ist, ob Sie den Beruf in seiner konkreten Gestalt noch ausüben können, nicht ob Erholungsphasen existieren.

Versicherungsschein und Bedingungen, Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde, Stundenplan und Deputat, Aufsichtspläne, gegebenenfalls amtsärztliche Gutachten und Bescheide des Dienstherrn sowie fachärztliche Befunde mit Aussagen zur Unterrichtsfähigkeit.

Lassen Sie den Rücktritt oder die Anfechtung prüfen. Der Versicherer muss ordnungsgemäß belehrt haben, und nicht jede fehlende Angabe berechtigt zum Rücktritt. Die Rechte erlöschen nach § 21 Abs. 3 VVG grundsätzlich nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.

Möglichst vor dem Leistungsantrag und vor Anträgen beim Dienstherrn, spätestens aber bei einer Ablehnung. Gerade die Abstimmung zwischen Dienstunfähigkeitsverfahren und Versicherungsantrag entscheidet oft über den Erfolg. Die Erstprüfung ist bei uns meist kostenfrei.

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.

München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450

Hamburg
Tel: 040 356 763 58

Coburg
Tel: 09561 74 649 90

Stuttgart
Tel: 0711 953 384 00

Berlin
Tel: 030 221 869 95

Hannover
Tel: 0511 809 046 01

Frankfurt am Main
Tel: 069 900 199 03

Köln
Tel: 0221 969 864 13

Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

Schreiben Sie uns.

Aktuelle Fälle

Berufsunfähigkeitsversicherung

26.

Okt..

Krankenschwester erhält 5-stelligen Vergleichsbetrag von Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Depression und PTBS

Eine Krankenschwester hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte einen fünfstelligen Vergleichsbetrag erhalten, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr 2022 an einer posttraumatischen...

26.

Okt..

Allianz erkennt Berufsunfähigkeit wegen Depression und Panikattacken an

Die Allianz Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund von Depressionen und Panikattacken eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem zuvor die Leistungen abgelehnt wurde. Unsere Mandantschaft verfügt seit Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz. Leider erkrankte er an...

26.

Okt..

Nürnberger Lebensversicherung schließt vor dem LG Berlin einen 5-stelligen Vergleich mit Polizist wegen Berufsunfähigkeit

Die Nürnberger Lebensversicherung hat sich nach Einreichung der Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Polizisten auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden. Der Versicherungsnehmer erlitt eine Belastungsreaktion, die...

26.

Okt..

Generali erkennt Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung an

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund diverser psychischer Erkrankungen eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hatte. Unser Mandant verfügt seit Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali. Leider erkrankte er...

26.

Okt..

Lebensversicherung zahlt fünfstelligen Vergleichsbetrag an Versicherungsnehmerin wegen Berufsunfähigkeit

Eine Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Verkaufsleiterin einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin erkrankte 2019 an...

26.

Okt..

HUK-Coburg erkennt nach Vertragsanfechtung Berufsunfähigkeit wegen Depression an

Die HUK-Coburg Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund einer Depression eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert und den Vertrag angefochten hatte. Unser Mandant hatte im Jahr 2015 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg Lebensversicherung...