Die Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In weiteren Urteilen wurden Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt.
Zahlreiche Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Insolvenz der BWF Stiftung dürfte von einem Totalverlust, zumindest aber von erheblichen Verlusten auszugehen sein.
„Denn die Insolvenzquote ist im bundesdeutschen Durchschnitt bekanntlich sehr gering. Es macht daher für die Anleger zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Einschätzung keinen Sinn mehr, weiter abzuwarten“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Hinzu kommt, dass von sehr guten Erfolgsaussichten für Schadensersatzverfahren auszugehen ist. Denn mehrere Vermittler der Goldanlage wurden von Gerichten inzwischen zu Schadensersatz verurteilt. Dabei stützten die Gerichte die Verurteilung auf unterschiedliche Begründungen. Diese reichen von einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz bis zur vollständigen fehlenden Plausibilität der Kapitalanlage.“
Für die Anleger bedeutet dies, dass sie auf der Grundlage dieser Urteile die Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.