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BWF Stiftung: Weitere Urteile gegen Anlageberater – Sehr gute Aussichten auf Schadensersatz

Die Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In weiteren Urteilen wurden Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt.

Zahlreiche Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Insolvenz der BWF Stiftung dürfte von einem Totalverlust, zumindest aber von erheblichen Verlusten auszugehen sein.

„Denn die Insolvenzquote ist im bundesdeutschen Durchschnitt bekanntlich sehr gering. Es macht daher für die Anleger zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Einschätzung keinen Sinn mehr, weiter abzuwarten“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Hinzu kommt, dass von sehr guten Erfolgsaussichten für Schadensersatzverfahren auszugehen ist. Denn mehrere Vermittler der Goldanlage wurden von Gerichten inzwischen zu Schadensersatz verurteilt. Dabei stützten die Gerichte die Verurteilung auf unterschiedliche Begründungen. Diese reichen von einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz bis zur vollständigen fehlenden Plausibilität der Kapitalanlage.“

Für die Anleger bedeutet dies, dass sie auf der Grundlage dieser Urteile die Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

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