Garantiehebelplan ’08 Premium Vermögensaufbau: Schadensersatzansprüche für Anleger

Die Anleger des Garantiehebelplans ´08 Premium Vermögensaufbau können Schadensersatzansprüche gegen Anlagerberater geltend machen.

Die Anleger der Investmentsbeteiligungen Garantiehebelplan ´08 Premium Vermögensaufbau sind von der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin angeordneten Abwicklung der Gesellschaft betroffen. Aus heutiger Sicht ist zwar eine Rückzahlung aus dem Abwicklungsverfahren zu rechnen, zugleich ist aber konkret zu befürchten, dass es zu relativ hohen Verlusten kommt.

Anleger sollten daher prüfen, inwiefern sie ihren Schaden auf anderen Wegen reduzieren oder sogar wettmachen können.  In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater.

„Entscheidender Ansatzpunkt für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Anlageberater ist die Vermittlung des Garantiehebelplans ´08 Premium Vermögensaufbau als sichere Kapitalanlage. Wie uns Anleger berichtet haben, wurden sie mit keinem Wort über bestehende Risiken informiert. Stattdessen sei den Anlegern bestätigt worden, dass es sich bei den Investments des Garantiehebelplan ´08 Premium Vermögensaufbau gerade nicht um riskante Fonds handele. Vielmehr sollten mittels Hebelgeschäften überdurchschnittliche Gewinne aus der Investition in Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds erwirtschaftet werden“, erläutert die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Dies ist, wie sich inzwischen ja gezeigt hat, schlicht falsch. Auch dem Garantiehebelplan ´08 Premium Vermögensaufbau war ein Totalverlust immanent, das sich in der Zwischenzeit zumindest teilweise verwirklicht hat.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs muss ein Anlageberater über alle für die Zeichnung relevanten Umstände wahrheitsgemäß informieren. Andernfalls macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. „Hieraus folgt, dass Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern bestehen, wenn sie der Anlageberater nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Da allerdings bereits Urteile zu Gunsten der Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken des GarantieHebelPlans bestehen, ist grundsätzlich von guten Erfolgsaussichten auszugehen.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden