Die Anleger der Venture Plus Fonds (V+) können Schadensersatzansprüche gegen Anlagerberater mit guten Erfolgsaussichten geltend machen.
Zahlreiche Anleger der Unternehmensbeteiligungen Venture Plus Fonds (V+) sind von der von der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft betroffen. Aus heutiger Sicht ist nicht wirklich absehbar, ob eine vollständige Rückzahlung der Investitionsgelder erfolgen wird.
Anleger sollten daher prüfen, inwiefern sie ihre einbezahlten Gelder auf anderen Wegen zurück erhalten können. In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater.
„Entscheidender Ansatzpunkt für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Anlageberater ist die Vermittlung des Venture Plus Fonds (V+) als sichere Kapitalanlage. Wie uns Anleger berichtet haben, wurden sie mit keinem Wort über bestehende Risiken informiert. Stattdessen sei den Anlegern bestätigt worden, dass es sich bei den Investments des Venture Plus Fonds (V+) gerade nicht um riskante Fonds handele“, erläutert die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Dies ist, wie sich inzwischen ja gezeigt hat, schlicht falsch. Auch den Venture Plus Fonds (V+) ist ein Totalverlust unzweifelhaft immanent.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs muss ein Anlageberater über alle für die Zeichnung relevanten Umstände wahrheitsgemäß informieren. Andernfalls macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. „Hieraus folgt, dass Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern bestehen, wenn sie der Anlageberater nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Da allerdings bereits ein Urteil zu Gunsten der Anleger existiert, ist grundsätzlich von guten Erfolgsaussichten auszugehen.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.