Venture Plus Fonds (V+): Schadensersatzansprüche für Anleger

Die Anleger der Venture Plus Fonds (V+) können Schadensersatzansprüche gegen Anlagerberater mit guten Erfolgsaussichten geltend machen.

Zahlreiche Anleger der Unternehmensbeteiligungen Venture Plus Fonds (V+) sind von der von der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft betroffen. Aus heutiger Sicht ist nicht wirklich absehbar, ob eine vollständige Rückzahlung der Investitionsgelder erfolgen wird.

Anleger sollten daher prüfen, inwiefern sie ihre einbezahlten Gelder auf anderen Wegen zurück erhalten können. In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater.

„Entscheidender Ansatzpunkt für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Anlageberater ist die Vermittlung des Venture Plus Fonds (V+) als sichere Kapitalanlage. Wie uns Anleger berichtet haben, wurden sie mit keinem Wort über bestehende Risiken informiert. Stattdessen sei den Anlegern bestätigt worden, dass es sich bei den Investments des Venture Plus Fonds (V+) gerade nicht um riskante Fonds handele“, erläutert die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Dies ist, wie sich inzwischen ja gezeigt hat, schlicht falsch. Auch den Venture Plus Fonds (V+) ist ein Totalverlust unzweifelhaft immanent.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs muss ein Anlageberater über alle für die Zeichnung relevanten Umstände wahrheitsgemäß informieren. Andernfalls macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. „Hieraus folgt, dass Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern bestehen, wenn sie der Anlageberater nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Da allerdings bereits ein Urteil zu Gunsten der Anleger existiert, ist grundsätzlich von guten Erfolgsaussichten auszugehen.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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