L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft machen Schadensersatzansprüche gegen eine Anwaltskanzlei wegen des Vorwurfs der fehlerhaften Mandatsbearbeitung im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Fonds geltend.
Der Anleger hatte Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds gezeichnet, sich hierbei aber unzureichend über die Risiken aufgeklärt gefühlt. Er beauftragte daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Gründungsgesellschaftern des geschlossenen Fonds sowie seinem Anlageberater. Die Kanzlei reichte daraufhin Klage beim zuständigen Landgericht ein.
In der Folge ging alles zunächst seinen normalen Weg: Die Beklagten erwiderten auf die Klage, das Gericht setzte eine Frist zur Replik und beraumte einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Aufgabe der klägerischen Prozessbevollmächtigten wäre es nun gewesen, innerhalb der Frist auf die Klageerwiderung zu replizieren. Dies unterließ der sachbearbeitende Rechtsanwalt aber und reichte seinen Schriftsatz erst mehrere Monate später und nur wenige Tage vor dem Gerichtstermin ein. Hinzu kam, dass die Kanzlei den Gerichtstermin nicht selbst wahrnahm, sondern sich durch einen Unterbevollmächtigten vertreten ließ – ohne den Mandanten hierüber zu informieren. Auch, als die Beklagten dann im Termin die Verspätung des klägerischen Schriftsatzes rügten, nahm dies der Unterbevollmächtigte nicht zum Anlass, wenigstens in die Säumnis zu fliehen und somit die Fristversäumnis zu heilen. Die Quittung kam mit dem Urteil. Die Klage wurde wenig überraschend zurückgewiesen. Hierbei brachte das Gericht in den Entscheidungsgründen deutlich das Unverständnis über die Verspätung des klägerischen Schriftsatzes zum Ausdruck.
Der Anleger wandte sich daraufhin hilfesuchend an seine Rechtsschutzversicherung, die die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft empfahl. Rechtsanwältin Aylin Pratsch, zugleich Partnerin der Kanzlei, übernahm nach intensiver Prüfung das Mandat und gelangte zu dem Ergebnis, dass gute Erfolgsaussichten bestehen:
„Denn es kann zweifellos zwar immer einmal zu Fehlern bei der Mandatsbearbeitung kommen. Auch Anwälte sind nun mal nur Menschen. Dies gilt insbesondere bei Massenverfahren, wie es oftmals im Kapitalmarktrecht der Fall ist. Vorliegend ist aber die Anhäufung der von unserem Mandanten geschilderten Fehler ungewöhnlich. Wir gehen daher davon aus, dass auch die Kollegen einsichtig sind und sich einer außergerichtlichen Lösung nicht verweigern.“
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der zugleich ehrenamtlich am Anwaltsgericht tätig ist, weist auf eine weitere Besonderheit des Verfahrens hin: „Unser Mandant hat sich wiederholt darüber beklagt, nur unzureichend und oft auch nur auf Nachfrage von der vormaligen Kanzlei informiert worden zu sein. Es stehen daher auch berufsrechtliche Verstöße im Raum.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Betroffenen in vergleichbaren Situationen, die Angelegenheit von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.