Ein gerichtlich bestellter Sachverständige des Landgerichts Halle (Saale) hat eine 100 %ige Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers bestätigt, nachdem die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte.
Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2014 Elektromonteur. Als er arbeitsunfähig erkrankte und ihm von seinem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte er sich an die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung verneinte gleichwohl die erforderliche 50 %ige Berufsunfähigkeit ihres Versicherten. Daher kontaktierte der Betroffene Mitte 2016 den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Fachanwalt Luber Klage beim Landgericht Halle (Saale) ein.
Die Einzelrichterin ließ sich umfangreich die Berufstätigkeit des Klägers schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung des Klägers zu dem Ergebnis, dass dieser sogar an einer schwereren Erkrankung als vermutet leidet. Da die Krankheit als nicht heilbar bewertet wurde, bewertete er nicht nur den Grad der Berufsunfähigkeit mit 100 %, sondern stellte zugleich fest, dass diese voraussichtlich lebenslang fortdauern würde.
„So belastend die Diagnose für unseren Mandanten auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Es zeigt zugleich, wie lebensfremd die Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen manchmal sind. Somit bleibt nun abzuwarten, ob die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. Vernunft walten lässt und einlenken wird oder ob sie das Verfahren weiter streitig entscheiden lassen will.“