HCI Shipping Select VIII: Oberlandesgericht München schlägt 50 %-Vergleich bei einem Schadensersatzverfahren gegen die UniCredit Bank vor

Das Oberlandesgericht München hat bei einem von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten Partnerschaft für zwei Anleger geführten Schadensersatzverfahren gegen die UniCredit Bank einen 50%-Vergleich vorgeschlagen.

Geklagt hatten zwei Geschwister, die sich von der UniCredit Bank im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select VIII fehlerhaft beraten fühlten. Nachdem sie mit ihrem Vortrag in erster Instanz am Landgericht München I keinen Erfolg hatten, beendten die Anleger das Mandat gegenüber ihren Prozessvertretern und wandten sich hilfesuchend an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte. „Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass dem Landgericht einige schwere Fehler bei der Beweiswürdigung unterlaufen waren“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.. „Wir übernahmen daher das Mandat und begründeten die Berufung gegenüber dem Oberlandesgericht sowohl mit formellen als auch inhaltlichen Fehlern des erstinstanzlichen Urteils“.

Die Entscheidung des OLG München ließ erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten. Der Senat wies darauf hin, dass er formale und inhaltliche Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts habe und daher die Beweisaufnahme des Landgerichts München I wiederholt werden müsse. Um diesen Weg abzukürzen, sei der Abschluss eines 50%-Vergleichs zielführend, so das OLG München.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber die weiterhin bestehenden Erfolgsaussichten für Anlegerklagen. „Voraussetzung hierfür ist aber die fundierte Einarbeitung, bei der die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Masseverfahren, wie sie in der Branche gerne und oft geführt werden, lassen es hingegen nach unserer Einschätzung oftmals an der hinreichenden Durchdringung des Sachverhalts mangeln, sodass wir solche Verfahren als wenig sinnvoll erachten.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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