Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte die Kosten für die Entgiftung eines Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit übernommen.
Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2008 eine Private Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse abgeschlossen. Im Juni 2017 beantragte er bei der Versicherung Kostenübernahme für einen stationären Alkoholentzug. Die Versicherung lehnte die Zahlung allerdings mit der Begründung ab, dass die Deutsche Rentenversicherung für die Kostenübernahme bei Entziehungsmaßnahmen zuständig sei.
Der Versicherungsnehmer war mit der Entscheidung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse nicht einverstanden und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatten daher das Mandat übernommen und die Bayerische Beamtenkrankenkasse aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. Die Reaktion der Versicherung erfolgte zeitnah und fiel erwartungsgemäß positiv aus. „Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass der Fall so schnell gelöst werden konnte“, erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht Christian Luber, LL.M., M.A., Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Das Verfahren zeigt daher, dass die frühzeitige Einschaltung von Fachanwälten für Versicherungsrecht eine erfolgversprechende Maßnahme sein kann, um schnell zu einer für alle Parteien vernünftigen Lösung zu gelangen.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.