Für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung reicht bereits eine nicht gänzlich unwahrscheinliche Mitwirkung aus. Der Bundesgerichthof hat mit Datum vom 19. Oktober 2016, Az. IV ZR 521/14, festgestellt, dass die Mitwirkung eines Unfalls...
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