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Alte Leipziger Lebensversicherung zahlt mehr als 100.000,00 Euro Abgeltung an Erzieherin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Mitarbeiterin einer Kita über 100.000,00 Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Leiterin einer Kita, erkrankte im Jahr 2020 an einer Schwindelerkrankung. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Alte Leipziger Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Versicherung nach mehreren Gutachten die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte – zumal die eigenen Ärzte dies bereits bestätigt hatten.

Klage gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingeleitet.

Vergleich mit der Alte Leipziger Lebensversicherung

Noch vor der mündlichen Verhandlung konnten konstruktive Gespräche mit den Anwälten der Gegenseite geführt werden. „Da beide Parteien kein Interesse an einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung hatten, konnte schließlich ein Vergleich gefunden werden, mit dem unsere Mandantin mehr als zufrieden war,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Für unsere Mandantin ist die schnelle Einigung auch deshalb so erfreulich, weil sie sich nun ganz auf ihre Gesundung konzentrieren kann.  Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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