Die Gothaer Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund von Diabetes eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hatte.
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2017 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali abgeschlossen. Ende 2022 erkrankte sie an einer diabetesbedingten Augenerkrankung und war seitdem berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Gothaer Lebensversicherung AG
Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gothaer prüfte daraufhin die Unterlagen und teilte schließlich mit, auf dieser Basis kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu erklären.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass Berufsunfähigkeit vorlag und die Versicherung einen fehlerhaften Prüfungsmaßstab ansetzte. Er begründete dies gegenüber der Gothaer Lebensversicherung AG und forderte sie auf, Zahlungen wegen Berufsunfähigkeit zu leisten.
Anerkenntnis durch Gothaer Lebensversicherung AG
Die Gothaer erkannte die Berufsunfähigkeit unserer Mandantin darauf hin an und zahlte alle offenen Renten.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.