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26.

Okt..

Generali Schwere-Krankheiten-Versicherung erkennt nach Vertragsrücktritt Versicherungsfall wegen Leukämie an

Die Generali Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund einer Leukämie den versicherten Einmalbetrag, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hat und vom Vertrag zurückgetreten war. Unser Mandant hatte eine Schwere-Krankheiten-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG...