Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft prüft Schadensersatzansprüche wegen des Nichtabschlusses von Elementarversicherungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Deutschland kostenfrei.
Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat neben vielen Toten auch zahlreiche Immobilien schwer beschädigt oder zerstört. Je mehr das Ausmaß der Schäden sichtbar wird, umso deutlicher wird auch, dass viele Eigentümer keinen hinreichenden Versicherungsschutz haben. In den Medien wird bereits über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung diskutiert. So sinnvoll dies für die Zukunft sein mag, so wenig bringt dies den aktuell Betroffenen, die eine solche Versicherung nicht abgeschlossen haben. Für viele Betroffene führt der fehlende Versicherungsschutz somit zur Existenzgefährdung.
Umso wichtiger ist es daher zu prüfen, ob nicht doch bestehende Gebäudeversicherungen in Anspruch genommen werden können. Ansatzpunkt hierfür ist eine mögliche Pflichtverletzung des Versicherungsvertreters oder des Versicherungsmaklers bei Abschluss des Versicherungsvertrages. Wenn die Versicherten nämlich umfassenden Versicherungsschutz wünschten oder es für die Versicherungsvermittler offensichtlich sein musste, dass nicht nur eine Gebäudeversicherung, sondern auch eine Elementarschadenversicherung für die Versicherten sinnvoll gewesen wäre, hätten die Versicherungsnehmer hierauf nach Einschätzung von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hingewiesen werden müssen. Gab es diesbezüglich keine Beratung, kann sich hieraus ein Schadenersatzanspruch ergeben, der zur Folge hat, dass Versicherte so gestellt werden, als ob sie die betreffende Elementarschadenversicherung abgeschlossen hätten. Auf diesem Weg kann für Betroffene doch noch ein faktischer Versicherungsschutz herbeigeführt werden.
„Selbstverständlich muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, ob entsprechende Erfolgsaussichten bestehen. Wir unterstützen von der Hochwasserkatastrophe Betroffene mit einer kostenfreien Erstberatung und prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Versicherung oder Versicherungsmakler erfolgsversprechend sein könnte,“ so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.