München, 31.01.2022 – Aylin Kempf
Die Nürnberger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Verwaltungsbeamtin einen hohen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unsere Mandantin, die von Beruf Verwaltungsbeamtin ist, erkrankte im Jahr 2016 an mehreren psychischen Störungen und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben, schließlich sogar dienstunfähig. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Nürnberger Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Nürnberger Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Erste Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Nürnberg eingeleitet.
Erster Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung
In der mündlichen Verhandlung machte die Richterin der Versicherung klar, dass viel für eine Berufsunfähigkeit spräche, weil die Klägerin dienstunfähig sei. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe einer mehrjährigen Berufsunfähigkeitsrente bei gleichzeitiger Möglichkeit, nach einiger Zeit wieder Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
Zweite Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung
Auch nach Ablauf dieser Zeit war unsere Mandantin weiterhin dienstunfähig, sodass sie erneut Antrag bei der Nürnberger auf Leistungen stellte. Erneut lehnte die Versicherung aber die Leistungen ab, so dass erneut Klage beim Landgericht Nürnberg eingereicht werden musste. Erneut wies das Gericht darauf hin, dass die Klage durchaus begründet sein dürfte.
Zweiter Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung
Die Parteien verglichen sich schließlich erneut dahingehend, dass die Versicherung eine mehrjährige Berufsunfähigkeitsrente in Form einer Einmalzahlung bei Vertragsabgeltung an die Versicherungsnehmerin leistete. „Uns ist zwar nicht verständlich, warum die Versicherung erneut meinte, es auf eine Klage ankommen lassen zu müssen. Wichtig ist letztlich aber allein, dass unsere Mandantin eine hohe Zahlung erhalten hat und damit nun Rechtsfrieden eingekehrt ist“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.