Die LVM Inhalts-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag in Höhe von 15.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor nur eine geringe Zahlung geleistet hatte.
Unser Mandant hatte für sein Gewerbebetrieb einen Verbundene Sach-Landwirtschaftsversicherungsvertrag inklusive Inhaltsversicherung bei der LVM Versicherung abgeschlossen.
Brandschaden
Im Juli 2020 kam es zu einem Brand im Betrieb des Versicherten. Der Versicherte wandte sich daraufhin an seine Versicherung, die LVM Versicherung, und meldete den Schaden.
Leistungsverweigerung durch LVM Versicherung
Die Versicherung nahm dann zwar auch die Prüfung auf, leistete aber keinen Ersatz für den eingetreten Inhaltsschaden mit der Begründung, dass dieser nicht versichert sei. Dies, obwohl sich der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall den Versicherungsvermittler explizit darum gebeten hatte, vollen Versicherungsschutz zu haben.
Hilfe durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war, weil ein Fall der sog. Quasi-Haftung vorlag.
Landgericht Waldshut-Tiengen: Feststellung der Fehlberatung von LVM Vermittler
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet. Die Einzelrichterin, die das Verfahren souverän führte, befragte im Rahmen einer Beweisaufnahme den Versicherten und den Versicherungsvermittler und stellte daraufhin die Fehlberatung durch den Versicherungsvermittler der LVM Versicherung fest.
Vergleichszahlung in Höhe von 15.000,- Euro
„Danach stand fest, dass die LVM dem Grunde nach für den eingetretenen Schaden haftet, so dass es in der Folge nur noch um die Höhe des Schadensersatzes ging“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. Um hier eine weitere Beweisaufnahme und die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu vermeiden, einigten sich die Parteien schließlich auf die Zahlung eines Betrags in Höhe von 15.000,- Euro durch die LVM an den Versicherten. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil das Fehlverhalten der LVM, das diese dies ganze Zeit bestritten hatte, damit gerichtlich festgestellt wurde. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.