Die Condor Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft in einem vor dem OLG Düsseldorf geführten Prozess einem Versicherten einen Vergleichsbetrag in Höhe von mehr als 200.000 Euro gezahlt.
Der Versicherungsnehmer war unstreitig berufsunfähig, sodass die Versicherung auch Leistungen erbrachte. Im Streit stand lediglich, ab wann Berufsunfähigkeit bestand. Geltend gemacht wurde klägerseits aber kein früherer Beginn der Berufsunfähigkeit, sondern ein späterer Beginn.
Ungewöhnliches Verfahren
„Ursächlich hierfür war, dass die Versicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Falschbeantwortung der Versicherungsfragen vorwarf und daher die Leistungshöhe halbierte. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn die Berufsunfähigkeit ein paar Monate später als von der Versicherung angenommen eingetreten wäre“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren geführt hat. „Weil dies das Gegenteil einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsklage war und ein solches Verfahren wohl von allen Beteiligten noch nicht geführt wurde, waren hiervon sowohl das Landgericht und als auch die Gegenseite ersichtlich überfordert. Von völligem Unverständnis bis zum Vorwurf des Versicherungsbetruges lauteten die Vorwürfe.“
Klageabweisung
Folgerichtig wies das Landgericht Düsseldorf dann auch die Klage ab. „Hiergegen gingen wir, weiterhin überzeugt von der Richtigkeit unserer rechtlichen Bewertung, in Berufung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte kurzen Prozess und wies in einem Hinweisbeschluss darauf hin, dass es der Berufung und der Klage wohl stattgegeben würde. Zugleich schlug es zur Abkürzung des Verfahrens einen Vergleich in Höhe von mehr als 200.000 Euro vor, den beide Seiten annahmen. „Uns freut es, dass wir in diesem ungewöhnlichen Verfahren einen schönen Erfolg für unseren Mandanten erreichen konnten. Manchmal muss man auch einfach die Ruhe behalten und ein Verfahren auch dann führen und fortführen, wenn man hierfür Unverständnis erntet – entscheidend ist die fundierte und realistische Prüfung der Erfolgsaussichten“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.