OLG Düsseldorf: Condor Lebensversicherung zahlt Abgeltung von mehr als 200.000 Euro wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit 

Die Condor Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft in einem vor dem OLG Düsseldorf geführten Prozess einem Versicherten einen Vergleichsbetrag in Höhe von mehr als 200.000 Euro gezahlt. 

Der Versicherungsnehmer war unstreitig berufsunfähig, sodass die Versicherung auch Leistungen erbrachte. Im Streit stand lediglich, ab wann Berufsunfähigkeit bestand. Geltend gemacht wurde klägerseits aber kein früherer Beginn der Berufsunfähigkeit, sondern ein späterer Beginn. 

Ungewöhnliches Verfahren 

„Ursächlich hierfür war, dass die Versicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Falschbeantwortung der Versicherungsfragen vorwarf und daher die Leistungshöhe halbierte. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn die Berufsunfähigkeit ein paar Monate später als von der Versicherung angenommen eingetreten wäre“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren geführt hat. „Weil dies das Gegenteil einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsklage war und ein solches Verfahren wohl von allen Beteiligten noch nicht geführt wurde, waren hiervon sowohl das Landgericht und als auch die Gegenseite ersichtlich überfordert. Von völligem Unverständnis bis zum Vorwurf des Versicherungsbetruges lauteten die Vorwürfe.“ 

Klageabweisung 

 Folgerichtig wies das Landgericht Düsseldorf dann auch die Klage ab. „Hiergegen gingen wir, weiterhin überzeugt von der Richtigkeit unserer rechtlichen Bewertung, in Berufung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte kurzen Prozess und wies in einem Hinweisbeschluss darauf hin, dass es der Berufung und der Klage wohl stattgegeben würde. Zugleich schlug es zur Abkürzung des Verfahrens einen Vergleich in Höhe von mehr als 200.000 Euro vor, den beide Seiten annahmen. „Uns freut es, dass wir in diesem ungewöhnlichen Verfahren einen schönen Erfolg für unseren Mandanten erreichen konnten. Manchmal muss man auch einfach die Ruhe behalten und ein Verfahren auch dann führen und fortführen, wenn man hierfür Unverständnis erntet – entscheidend ist die fundierte und realistische Prüfung der Erfolgsaussichten“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.  

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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