Elektronikversicherung: Neuwertenschädigung für Altmodelle

EIn der Elektronikversicherung kann auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung erfolgen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 9. Mai 2008, Az. 10 U 999/07, festgestellt, dass auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung anfällt, selbst wenn hierin Mehrkosten wegen Technologiefortschritts enthalten sind. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber […]