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Tag: 13. August 2008

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Leitungswasserversicherung: Eintritt des Versicherungsfall erst bei Schadenseintritt

Der Versicherungsfall in der Leitungswasserversicherung tritt erst bei Beschädigung der versicherten Sache ein. Das Landgericht Regensburg hat mit Datum vom 13. August 2008, Az. 3 O 579/08, festgestellt, dass der Versicherungsfall in der Leitungswasserversicherung erst...

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