Die verspätete Übergabe der Stehlgutliste stellt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung in der Einbruchdiebstahlversicherung dar. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Datum vom 11. Dezember 2014, Az. 8 U 190/14, festgestellt, dass die verspätete Übergabe der Stehlgutliste...
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