Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Beweislast für Brandstiftung liegt bei Versicherung

In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung liegt die Beweislast für eine Brandstiftung bei der Versicherungsgesellschaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 20. Dezember 2011, Az. 21 U 1909, entschieden, dass in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung die Beweislast für eine Brandstiftung bei der Versicherungsgesellschaft liegt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für […]