Versicherungsschutz aus der Sturmversicherung besteht auch bei einem Verstoß gegen Instandsetzungsobliegenheiten. Das Landgericht Magdeburg hat mit Datum vom 1. November 2012, Az. 11 O 2008/11, festgestellt, dass Versicherungsschutz auch bei einem Verstoß gegen Instandsetzungsobliegenheiten besteht....
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