Sturmversicherung: Versicherungsschutz trotz Verstoß gegen Instandsetzungsobliegenheiten

Versicherungsschutz aus der Sturmversicherung besteht auch bei einem Verstoß gegen Instandsetzungsobliegenheiten.

Das Landgericht Magdeburg hat mit Datum vom 1. November 2012, Az. 11 O 2008/11, festgestellt, dass Versicherungsschutz auch bei einem Verstoß gegen Instandsetzungsobliegenheiten besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus der Sturmversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer Instandsetzungsobliegenheiten verletzt habe.

Das Landgericht Magdeburg verurteilte gleichwohl die Versicherung zur Zahlung der versicherten Leistungen und erklärte, dass die Versicherung bereits nicht dargelegt hätte, dass der Versicherungsnehmer die Instandsetzungsobliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe. Dies sei aber Voraussetzung für eine Kürzung der Versicherungsleistungen. Hinzu komme, dass die Versicherung es unterlassen habe, den Versicherungsvertrag rechtzeitig nach Kenntnis von der Verletzung der Instandsetzungsobliegenheiten  gekündigt zu haben. Eine Kürzung der Versicherungsleistungen komme daher nicht in Betracht.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil zeigt, dass die Angst vieler Versicherungsnehmer unbegründet ist. Auch Versicherungsgesellschaften begehen Fehler. Vorliegend hat es der Versicherer sogar gleich zweimal unterlassen, ordnungsgemäß vorzutragen.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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