Feuerversicherung: BGH: Aufwendungsersatz ohne Vorleistungspflicht

Der Versicherungsnehmer muss nicht in Vorleistung treten, um Anspruch auf Ersatz von Leistungen der Feuerversicherung zu erhalten. Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 19. Juni 2013, Az. IV ZR 228/12, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht in Vorleistung treten müssen, um Anspruch auf Ersatz von Leistungen der Feuerversicherung zu erhalten Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt […]