Eine Versicherung kann trotz Falschbeantwortung vorvertraglich von der Versicherung gestellter Fragen nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit...
Die Lebensversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Datum...
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