Versicherungsschutz aus der Leitungswasserversicherung besteht auch, wenn Wasser in einer Dusche durch die Wand gelangt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 11. Juni 2015, Az. 16 U 15/15, festgestellt, dass Versicherungsschutz auch dann besteht,...
Rechtsanwälte Partnerschaft
Fachkanzlei für Versicherungsrecht