Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...
Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...
Die Lebensversicherung kann auch dann leistungspflichtig sein, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss die Einnahme von Medikamenten nicht angibt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 3. Dezember 2015, Az. 12 U 57/15, festgestellt, dass die...
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