OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung

Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Datum vom 3. Dezember 2015, Az. 12 U 19/14, festgestellt, dass die private Krankenversicherung den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen kann, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Krankenversicherung Leistungen aus der privaten Krankenversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht zumindest fahrlässig verletzt habe. Das Landgericht gab dem Versicherer Recht und wies die Klage ab.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied nun, dass es nicht entscheidend sei, ob der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen tatsächlich falsch beantwortet hat. Denn die Krankenversicherung habe den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Hierzu reiche es gerade nicht aus, dass der Versicherer die eigenen Rechte darstelle. Vielmehr müsse zugleich darauf hingewiesen werden, welche Folgen dies für den Versicherungsnehmer habe, wenn der Versicherer diese Rechte ausübe. Da dieser Rechtsfolgenhinweis vorliegend ungenügend sei, könne der Versicherer auch nicht den Vertrag gem. § 19 Abs. 5 VVG anpassen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass für Versicherungen hohe Hürden bestehen, um vom Vertrag zurückzutreten oder diesen anzufechten. Neben einem vorwerfbaren Verhalten des Versicherungsnehmers muss ein deutlicher Rechtsfolgenhinweis über die Konsequenz eines Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers vorliegen. Diese formelle Hürde wird nach unserer Einschätzung von den Versicherern regelmäßig nicht genommen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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