Es ist unzulässig, einen zuvor in Vollzeit tätigen Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung konkret auf eine Teilzeittätigkeit zu verweisen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 31. März 2016, Az. 7 U 149/15, festgestellt, dass es unzulässig...
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