Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine konkrete Verweisung auf Teilzeittätigkeit

Es ist unzulässig, einen zuvor in Vollzeit tätigen Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung konkret auf eine Teilzeittätigkeit zu verweisen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 31. März 2016, Az. 7 U 149/15, festgestellt, dass es unzulässig ist, einen zuvor in Vollzeit tätigen Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung konkret auf eine Teilzeittätigkeit zu verweisen. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit der Klägerin verneint. Das Landgericht gab dem Versicherten gleichwohl Recht und verurteilte die Versicherung antragsgemäß.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass die Verurteilung rechtsfehlerfrei war. Denn entscheidend sei, dass die Versicherte nicht auf eine Teilzeittätigkeit konkret verwiesen werden könne, wenn sie zuvor in Vollzeit tätig war. Hinzu komme, dass der frühere und der jetzige Aufgabenbereich nicht vergleichbar seien.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Der Bundesgerichtshof hat erneut festgestellt, dass entscheidend für die Bewertung der Berufsunfähigkeit allein derjenige Beruf ist, der von dem Versicherten zuletzt in, wie es der BGH ausdrückt, gesunden Tagen, also zum Zeitpunkt der vollen Leistungsfähigkeit ausgeübt wurde. Wurde dieser in Vollzeit ausgeübt, kann die Versicherung nicht auf die Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit verweisen.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht