OLG Saarbrücken: Leistungspflicht der Lebensversicherung auch bei Tötung der Versicherten durch Versicherungsnehmer

Die Lebensversicherung ist auch dann leistungspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherte tötet, aber keine Schuldfähigkeit besteht. Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 28. Oktober 2016, Az. 5 U 31/16, festgestellt, dass die Lebensversicherung auch dann leistungspflichtig ist, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherte tötet, aber keine Schuldfähigkeit besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von […]