Die KFZ-Kaskoversicherung trägt die Beweislast für das Bestehen eines fingierten Unfalls. Das Oberlandesgericht München hat mit Datum vom 18. November 2016, Az. 10 U 1447/16, festgestellt, dass die KFZ-Kaskoversicherung die Beweislast für das Bestehen eines...
Rechtsanwälte Partnerschaft
Fachkanzlei für Versicherungsrecht