Die KFZ-Kaskoversicherung trägt die Beweislast für das Bestehen eines fingierten Unfalls.
Das Oberlandesgericht München hat mit Datum vom 18. November 2016, Az. 10 U 1447/16, festgestellt, dass die KFZ-Kaskoversicherung die Beweislast für das Bestehen eines fingierten Unfalls trägt. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Kaskoversicherung Leistungen aus dem Vollkaskoversicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Schaden an dem Fahrzeug nicht auf einen versicherten Unfall zurückzuführen sei. Vielmehr bestünde der Verdacht eines fingierten Unfalls.
Das Landgericht gab der Vollkaskoversicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die Vollkaskoversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Das Oberlandesgericht begründete dies damit, dass das Landgericht die Beweisführungslast der Parteien falsch beurteilt habe. Denn der Versicherung als Beklagter obliege die Beweislast, dass der Unfall fingiert gewesen sei und somit kein Versicherungsfall vorliege. Es komme somit überhaupt nicht darauf an, ob das Gericht Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Klägerin habe. Das Gericht hätte die Klage nur deswegen abweisen können, weil der Unfall überhaupt nicht erfolgt sei, der Unfallhergang technisch nicht möglich gewesen sei oder die Schäden nicht durch den Unfall entstanden sein konnten. Dies war vorliegend aber nicht der Fall, sodass die Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig sei.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Versicherungsnehmer nicht stets darlegungs- und beweispflichtig sind. Haben diese nämlich dargelegt, dass ein Unfall passiert ist und dadurch ein Schaden entstanden ist, müssen die Kaskoversicherer in der Folge darlegen und auch beweisen, dass der Unfall vorgeblich fingiert gewesen sei. Dies wird oftmals nicht gelingen, sodass regelmäßig von guten Erfolgsaussichten für Versicherungsnehmer auszugehen ist.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.