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Tag: 25. September 2017

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Cosmos Lebensversicherungs-AG erkennt nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte die Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers an

Die Cosmos Lebensversicherungs-AG („CosmosDirekt“) hat nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte die Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers anerkannt. Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2004 eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Im...

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