OLG Dresden bejaht Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei Reserveursache „Baufälligkeit“

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 04.02.2020 die Leistungspflicht einer Gebäudeversicherung auch für den Fall bejaht, dass das versicherte Gebäude baufällig war und auch ohne den Sturm eingestürzt wäre. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 04.02.2020, Az. 4 U 1942/18, klargestellt, dass die Eintrittspflicht der Sturmversicherung nicht dadurch aufgehoben wird, dass das versicherte […]