Die Auslands-Krankenversicherung ADAC hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Übernahme der Behandlungskosten für eine in den USA durchgeführte Behandlung erklärt, nachdem sie zuvor Leistungen abgelehnt hatte.
Erkrankung im USA-Urlaub
Im Mai 2023 erlitt er im USA-Urlaub eine Thrombose. Er wurde stationär behandelt und musste anschließend vorzeitig aus den USA abreisen. Die Rechnung für die Behandlungskosten reichte er beim ADAC ein. Dort hatte er eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen.
Ablehnung durch die Auslands-Krankenversicherung ADAC
Die Versicherung lehnte aber den Versicherungsfall ab und begründete dies damit, dass es vorliegend nicht um eine akute und unerwartete Erkrankung gehandelt habe, da unser Mandant bereits vor Reiseantritt medizinisch behandelt wurde.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., Fachanwalt für Versicherungsrecht, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Er schrieb daher die Versicherung an und wies darauf hin, dass die angebliche Vorbehandlung überhaupt nicht erfolgt sei und es sich bei der Thrombose sehr wohl um eine unerwartete Erkrankung handelte.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherung fragte daraufhin zwar noch einmal nach, ließ sich dann aber schließlich von der Richtigkeit des Vortrags überzeugen und erkannte den Versicherungsfall an.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren nach einem Vierteljahr bereits wieder beendet ist und unser Mandant die ausstehenden Zahlungen erhalten hat. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..