Allianz Lebensversicherung zahlt mittleren fünfstelligen Betrag wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Allianz Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit ihrer Versicherungsnehmerin, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrags vorsieht.

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Maschinenbau-Ingenieurin, erkrankte im Juli 2020 an einer Krebserkrankung. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Allianz Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte gleichwohl die Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass überhaupt kein Berufsunfähigkeitsschutz bestünde, weil die abgeschlossene Schülerversicherung bereits vor 20 Jahren ausgelaufen sei. Versichert sei lediglich eine Erwerbsunfähigkeit, die aber nicht vorgelegen hätte.

Leistungsantrag bei der Allianz Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung und legte dar, dass entgegen der Ansicht der Allianz sehr wohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestand und für den Fall, dass dies nicht so sei, dies an einer fehlerhaften Versicherungsberatung durch den Vermittler der Allianz gelegen hätte.

Vergleich mit der Allianz Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit

Die Allianz bot daraufhin als Vergleich die Zahlung eines mittleren fünfstelligen Betrags zur Abgeltung der Berufsunfähigkeit im Lebensversicherungsvertrag an, den unsere Mandantin gerne annahm. „Denn diese Zahlung war deutlich höher als dies der Anspruch auf Berufsunfähigkeit überhaupt vorsah“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat“.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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